AGB der Gesundheitszentrum & Rehasport Fitness Concept GmbH (im Folgenden "Anbieter")
1. ABSCHLUSSDATUM UND VERTRAGSBEGINN
Ihre Mitgliedschaftsvereinbarung wird mit der beidseitigen Unterzeichnung des Vertragsformulars zu dem im Formular genannten Datum wirksam. Sie können die Leistungen des Anbieters im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.
2. NUTZUNG DER FITNESSRÄUME
Der Vertragsabschluss berechtigt Sie zur Nutzung des Fitnessstudios zu den vom Anbieter vorgegebenen Zeiten. Die Nutzungszeiten sind durch ein Aushang im Gesundheitszentrum bekannt gegeben.
3. VERTRAGSLAUFZEIT
3.1. Sofern Sie kein „FLEX-ABO" mit monatlicher Kündigungsfrist gewählt haben, schließen Sie mit uns eine Mitgliedschaft mit einer festen Mindestvertragslaufzeit ab. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren, verlängert sich Ihr Vertrag in diesem Fall nach Ablauf der festen Mindestvertragslaufzeit automatisch um einen (1) Monat, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn schriftlich mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist nach der automatischen Vertragsverlängerung, der Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Monat. Eine Kündigung ist nur in schriftlicher oder digitaler (per E-mail) Form rechtswirksam. Bitte geben Sie Ihre Kündigung entweder direkt vor Ort im Gesundheitszentrum ab oder senden Sie diese an die am Ende dieser AGBs angegebenen Adresse beziehungsweise per Mail an die [email protected]
3.2. Unser „FLEX-ABO" verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende schriftlich oder per Mail gekündigt wird. Im Übrigen gelten die Regelungen aus Ziffer 3.1 dieser AGB.
4. SONDERKÜNDIGUNGEN
4.1. Kündigungen (auch außerordentliche Kündigungen genannt) wegen Krankheiten müssen ausführlich durch ein ärztliches Attest eines Facharztes belegt werden.
4.2. Wegen Umzug, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Wechsel in Teilzeit oder Ähnlichem ist eine Kündigung nicht möglich.
5. VERTRAGSBEITRAG UND SONSTIGE KOSTEN
5.1. Die monatlichen Vertragsbeiträge sind von Ihnen im Voraus zum 01. eines jeden Monats zu entrichten. Die von Ihnen geschuldeten monatlichen Zahlungen werden per SEPA Lastschriftermächtigung eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften berechnen wir ein pauschales Bearbeitungsentgelt von EUR 15,00 pro Rücklastschrift.
5.2. Alle Getränke und Speisen sind am Tage des Verzehrs vor dem Verlassen des Gesundheitszentrums zu zahlen.
5.3. Alle Preise beinhalten die zu dem Zeitpunkt geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Änderungen der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung Ihrer Vertragsbeiträge, berechtigen Sie jedoch ab einer Beitragserhöhung von 5 % zur außerordentlichen Kündigung.
5.4. Personaltraining, Ernährungsplanung oder eine Trainingsplanerstellung ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.
6. ABTRETUNG/ INKASSO
Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegen Sie aus dem Vertrag an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen, zum Einzug abzutreten.
7. IHRE FITNESSKARTE- FITNESS CONCEPT APP
Mit Vertragsabschluss erhalten Sie vom Anbieter eine Anleitung zum Herunterladen unserer Fitness App. Diese dient einmal für CHECK IN und CHECK OUT-bedeutet Studiozugang. Sollten Sie dennoch eine Mitgliedskarte dafür benötigen wird für diese Karte eine VERKAUFSGEBÜHR in Höhe von 9,90 EUR berechnet. Für die Nutzung des Milonzirkels, wird eine Mitgliedskarte benötigt, diese wird ebenfalls mit eine VERKAUFSGEBÜHR in Höhe von 9,90 EUR berechnet. Die Nutzung dieser Karte und damit des Trainings ist nur dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitgliedskarte vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust dem Anbieter umgehend zu melden. Im Falle des Verlustes oder eines von Ihnen verschuldeten Defektes der Karte, wird Ihnen die Ausstellung einer neuen Mitgliedskarte mit EUR 9,90 berechnet.
8. NUTZUNG DER SPINDE
Der Anbieter stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Sie benötigen für das Verschließen ein eigenes Vorhängeschloss. Die Spinde dürfen ausschließlich während Ihrer Anwesenheit im Gesundheitszentrum genutzt werden und sind vor dem Verlassen zu räumen und zu schließen. Zu Betriebsschluss verschlossene Spinde werden vom Anbieter geöffnet. Wertsachen sind nicht in den Spinden zu verwahren. Ein Verwahrvertrag kommt ausdrücklich nicht zustande.
9. GELTUNG DER HAUSORDNUNG
Es gilt die ausgehängte Hausordnung. Um das Hausrecht durchzusetzen sind die Mitarbeiter des Anbieters befugt, Ihnen im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies erforderlich ist.
10. HAFTUNG
1 0.1. Wir schließen jede Haftung für Ihre Schäden einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
10.2. Von dem Haftungsausschluss 10.1. ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Anbieters beruhen. Ausgenommen ist auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Anbieters beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.
11. ÄNDERUNG VERTRAGSBEZOGENER DATEN UND DATENSCHUTZ
11. 1. Sowohl bei Adressänderung, als auch bei Namens- und Bankverbindungsänderung haben Sie den Anbieter unter der nachstehend angegebenen Adresse umgehend von den Änderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
11.2. Der Anbieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die er unmittelbar von Ihnen erhält. Der Anbieter nutzt diese Informationen, um die Kundenbeziehung mit Ihnen zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services von der Gesundheitszentrum & Rehasport Fitness Concept GmbH anzubieten. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unsere Homepage unter der Adresse www.fitnesscon.de/datenschutz.
12. Unvorhersehbare Leistungshindernisse
12.1 In Fällen höhere Gewalt(z.B. Epidemien,Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe,terroristische Anschläge) die das FITNESS CONCEPT hindern, ihre vertraglichen Lesitungen ganz oder teilweise zu erbringen und bei sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die Fitness CONCEPT wegen einer möglichen Gefahr für die Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen veranlassen, das Training ganz oder teilweise einzustellen, ist das Mitglied weiterhin zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.Dem FITNESS CONCEPT ist freigestellt, ob es dem Mitglied als Ausgleich eine Gutschrift oder Beitragsfreie Zeit bereitstellt. Dies wird nach eigenem ermessen, sowie nach Berücksichtigung der auslösenden Situation gehandhabt. Das gilt nicht, wenn der beitragsfreier Zeitraum nicht spätestens 18 Monate nach Eintritt der Unmöglichkeit beginnt, oder der Verweis auf eine zukünftige beitragsfreie Mitgliedschaft angesichts der persönlichen Lebensumstände für das Mitglied unzumutbar ist. Die Kündigungsrechte des Mitglieds bleiben unberührt.
Etwaige schriftliche Kündigungserklärungen sowie Änderungen Ihrer bei uns gespeicherten Daten sind an das Gesundheitszentrum & Rehasport Fitness Concept GmbH, Daimlerstraße 12, 63512 Hainburg zu richten.